Schützenverein Simmozheim e.V.
Schießstandabnahme 2020
Im Januar 2020 wurden unsere Schießstände einer turnusmäßigen Überprüfung, durch einen bestellten und vereidigten Schießstandsachverständigen unterzogen. Die Sogenannte Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und muss, bei allen Schießständen für erlaubnisfreie Waffen alle 6- und bei Schießständen für erlaubnispflichtige Waffen alle 4 Jahre, erfolgen. Der Schießsachverständige, der unsere Stände über Jahre abgenommen hat, ist leider inzwischen gestorben. Der Beruf gehört mehr zu der exotischen Gattung und wir waren gezwungen einen Sachverständigen im großem Umfeld zu suchen. Einige Schützenvereine im Kreis Calw haben sich zusammengeschlossen, um die Anfahrkosten des Sachverständigen zu teilen. Er kam aus der Pfalz und hat in drei Tagen mehrere Schießstände aufgesucht. Die Vorschriften ändern sich, auch wenn wir in der Summe sehr gut abgeschlossen haben, einige Auflagen gab es trotzdem.
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Trotz oder vielleicht wegen Corona ist es uns gelungen, alle Auflagen termingerecht zu erfüllen. Darüber hinaus haben wir eine Erweiterung der Betriebserlaubnis für unsere Kurz- und Langwaffenstände erreicht. Die Raumschießanlage 25 m darf ab sofort mit Kurz- und Langwaffen in allen Kurzwaffenkalibern (mit einer Geschossenergie bis 1.500 Joule) genutzt werden. Unsere Raumschießanlage 50 m darf mit Lang- und Kurzwaffen und einer Geschossenergie bis zu 200 Joule sowie mit Langwaffen und einer Geschossenergie bis 4.500 Joule genutzt werden. Der Betrieb der neuen Fallplattenanlage wurde ebenfalls genehmigt. Damit sind wir sportlich für alle Waffenarten und Disziplinen hervorragend aufgestellt.
Wir sind Teil der Gemeinde Simmozheim
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